Das Montrealer Übereinkommen ist ein internationales Abkommen, das 1999 in Kraft trat und unter anderem die Rechte von Fluggästen im internationalen Luftverkehr regelt. Zu den Unterzeichnerstaaten zählen unter anderem die Länder der Europäischen Union, die USA, Australien und Japan.
Ob das Montrealer Übereinkommen Anwendung findet, hängt davon ab, ob der Abflug- und der Zielflughafen in den Hoheitsgebieten von zwei Vertragsstaaten liegen. Das Abkommen umfasst den Schadenersatz bei Gepäckverspätung, Gepäckbeschädigung, Gepäckverlust, Flugverspätung und Personenschäden im Luftverkehr. Erfahren Sie jetzt, was Sie im Schadensfall beachten müssen.
Das Montrealer Übereinkommen (MÜ) regelt die Haftung von Luftfahrtunternehmen im internationalen Luftverkehr. Es schützt Fluggäste, indem es einheitliche Vorschriften für Schadensersatzansprüche bei Personen-, Gepäck- und Verspätungsschäden festlegt.
Zu den wichtigsten Regelungen gehört die Haftung der Fluggesellschaften für Schäden, die während der Luftbeförderung entstehen können.
Wird ein Fluggast verletzt, Gepäck beschädigt oder geht es verloren, haftet die Fluggesellschaft grundsätzlich nach den Vorschriften des Montrealer Übereinkommens. Die Haftung richtet sich nach den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen des Montrealer Übereinkommens. Für bestimmte Schadensarten gelten Haftungshöchstbeträge.
Für Reisen ab dem 28.12.2024 gelten unter anderem folgende Haftungshöchstbeträge: