Außergerichtliche Streitbeilegung hilft, Konflikte zwischen Reisenden und Unternehmen effizient zu lösen.
Gemeinsam Lösungen finden!
War Ihre Beschwerde beim Unternehmen erfolglos? Dann können Sie bei uns einen Schlichtungsantrag stellen.
Das unparteiliche Schlichtungsverfahren besteht laut unserer Verfahrensordnung aus mehreren Stufen, wie in dieser Infografik veranschaulicht. Ihren Schlichtungsantrag übermitteln wir umgehend an das betreffende Unternehmen und versuchen zunächst zwischen Ihnen und dem Unternehmen eine frühzeitige Einigung ohne nähere juristische Prüfung zu vermitteln. Dies gelingt in rund der Hälfte aller Fälle, indem das Unternehmen Ihre Forderung anerkennt oder Ihnen ein neues Angebot unterbreitet.
Andernfalls prüfen wir den Fall vollumfänglich juristisch. Im Anschluss unterbreiten wir eine unverbindliche Schlichtungsempfehlung. Am Ende des Schlichtungsverfahrens steht in über 80 % der Fälle eine für beide Seiten akzeptable rechtsverbindliche Einigung.
Und falls es mit der Schlichtung doch nicht klappt: Der Rechtsweg steht Ihnen jederzeit offen.
Beschwerde bei Unternehmen
Konflikte zwischen Reisenden und Unternehmen lassen sich am schnellsten und einfachsten direkt zwischen den Beteiligten lösen. Unsere Unterstützung wird erst dann erforderlich, wenn das Unternehmen auf Ihre Beschwerde nicht zufriedenstellend reagiert. Daher müssen Sie Ihre Beschwerde zunächst direkt an das betreffende Unternehmen richten und diesem die Chance zu einer Konfliktlösung geben, bevor Sie bei uns einen Schlichtungsantrag stellen.
Schlichtungsantrag
Die 3 wichtigsten Voraussetzungen für ein Schlichtungsverfahren sind:
Der Sachverhalt ist oder war nicht Gegenstand eines Gerichts- oder Schlichtungsverfahrens.
Das Unternehmen, gegen das sich die Beschwerde richtet, ist Mitglied im Trägerverein der Schlichtungsstelle. Eine entsprechende Übersicht finden Sie hier.
Das Unternehmen kennt Ihre Beschwerde und hatte bereits zwei Monate Zeit, um Ihnen zu antworten.
Ihren Schlichtungsantrag können Sie hier bequem online stellen und auch direkt die zugehörigen Unterlagen hochladen. Ihren Schlichtungsantrag leiten wir vollständig und unverzüglich an das betreffende Unternehmen weiter und bitten um eine Stellungnahme.
Besonders schnell kann die Streitigkeit beigelegt werden, wenn das Unternehmen Ihre Forderung vollständig anerkennt. Eine rechtliche Prüfung Ihrer Forderung durch unsere Jurist:innen ist dann nicht mehr erforderlich. Wir benachrichtigen Sie über die Einigung auf Grundlage Ihrer Forderung und beenden damit das Schlichtungsverfahren.
Vermittlung eines neuen Angebotes
Die Unternehmen können Ihnen als Reaktion auf Ihren Schlichtungsantrag auch ein neues, besseres Angebot unterbreiten. Ein solches Angebot des Unternehmens leiten wir ohne Umschweife direkt an Sie weiter. Sie können dann selbst entscheiden:
Wenn Sie das Angebot annehmen, erfolgt eine rechtsverbindliche Einigung auf Grundlage des Angebots und wir beenden damit das Schlichtungsverfahren.
Wenn Sie das Angebot ablehnen, setzen wir das Schlichtungsverfahren mit unserer rechtlichen Prüfung fort.
Schlichtungsempfehlung
Die rechtliche Prüfung erfolgt durch unsere spezialisierten Jurist:innen. Wir werten Ihren Schlichtungsantrag sowie die Stellungnahme des Unternehmens sorgfältig aus. Ergänzend recherchieren wir in einschlägigen Datenbanken und öffentlich zugänglichen Quellen. Neben juristischen Erwägungen berücksichtigen wir auch sonstige Interessen der Parteien sowie besondere Härten im Einzelfall. Das Ergebnis unserer Prüfung erhalten Sie dann von uns mit ausführlicher Begründung in Form einer schriftlichen Schlichtungsempfehlung. Die Schlichtungsempfehlung ist für Sie und das Unternehmen zunächst unverbindlich:
Wenn Sie und das Unternehmen unsere Schlichtungsempfehlung annehmen, erfolgt eine rechtsverbindliche Einigung auf Grundlage dieser Schlichtungsempfehlung.
Wenn Sie oder das Unternehmen unsere Schlichtungsempfehlung ablehnen, dann endet das Schlichtungsverfahren ohne rechtlich bindendes Ergebnis.
Rechtsweg
Sie können während des Schlichtungsverfahrens jederzeit Ihren Schlichtungsantrag zurückziehen und Ihre Forderung gerichtlich geltend machen. Auch wenn das Schlichtungsverfahrens nach Ablehnung der Schlichtungsempfehlung scheitert, steht Ihnen der Rechtsweg offen.