Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. hilft Reisenden und Unternehmen, Konflikte außergerichtlich zu lösen: einfach und schnell. Sollten Sie Fragen rund um die Schlichtung haben, finden Sie hier ggf. direkt eine Antwort. Sonst kommen Sie bitte gern auf uns zu.
Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. ist eine unabhängige und neutrale Stelle, die bei Streitfällen im Bereich Reisen und Verkehr Reisenden und Unternehmen hilft, gemeinsame Lösungen zu finden.
Wenn Sie mit einem Reise- oder Verkehrsunternehmen keine Einigung erzielen konnten, können Sie einen Schlichtungsantrag bei uns stellen.
Am einfachsten stellen Sie Ihren Antrag online über unsere Website. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, können Sie den Antrag auch per E-Mail oder Post einreichen.
Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos. Es fallen keinerlei Bearbeitungsgebühren oder Erfolgshonorare an.
Die Kosten für die Schlichtung tragen die beteiligten Unternehmen. Aktuell beteiligen sich rund 350 Unternehmen an der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
Ja, die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. ist finanziell und rechtlich unabhängig. Sie wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als unabhängige Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt.
Nein, außerhalb des Schlichtungsverfahrens dürfen wir als Schlichtungsstelle keine Rechtsberatung geben. Im Rahmen des Verfahrens prüft sie jedoch Ihre Ansprüche und gibt eine Schlichtungsempfehlung ab.
Die Schlichtung dauert in der Regel bis zu drei Monate. In einfachen Fällen kann es schneller gehen, bei komplexen Fällen und bei hohem Antragsvolumen kann es länger dauern. Sollte die Bearbeitung ausnahmsweise länger als drei Monate in Anspruch nehmen, werden wir Sie regelmäßig über den Stand informieren – Sie müssen diesbzgl. nichts tun.
Nein, eine rechtliche Vertretung ist nicht notwendig. Die Schlichtungsstelle prüft Ihr Anliegen unabhängig und neutral.
Nein, die Kosten für Anwälte oder andere Vertreter können im Schlichtungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Nein, wenn Sie Ihre Forderung an ein Fluggastportal abgetreten haben, können Sie keinen Schlichtungsantrag stellen. Wenn das Portal Ihre Forderung erfolglos bearbeitet hat, können Sie die Rechte aber zurück abtreten lassen und dann einen Schlichtungsantrag stellen.
Nein, das ist nicht möglich. Wenden Sie sich zuerst an das Unternehmen. Wenn das Problem nach der Reise weiterhin besteht, können Sie aber natürlich gern einen Antrag stellen.
Überprüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner und kontaktieren Sie uns, falls Sie innerhalb von zwei Wochen keine Bestätigung erhalten haben.
Informieren Sie uns bitte, wenn Ihre Forderung während des Verfahrens vollständig oder teilweise erfüllt wird. Wichtig zu wissen: Die Schlichtungsstelle hat keinen direkten Einfluss auf die Zahlung, diese erfolgt zwischen Ihnen und dem Unternehmen.
Die Schlichtungsstelle kann keine Zahlungen durchsetzen. Unsere Empfehlung: Warten Sie bis zu sechs Wochen nach Abschluss des Verfahrens ab. Falls bis dahin keine Zahlung erfolgte, kontaktieren Sie uns aber gern, wir werden das Unternehmen dann ggf. an die Zahlung erinnern. Auch die Kontaktaufnahme mit Ihrer Bank kann hilfreich sein.
Hier können Sie Ihren Schlichtungsantrag bequem online einreichen – für Bahn, Fernbus, Flug, ÖPNV, Schiff oder Pauschalreisen.
Geschäftsführerin:
Dr. Sabine Cofalla
Leiter der Schlichtungsstelle:
Dr. Christof Berlin
Amtsgericht Charlottenburg VR29041B
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
Tel +49 30 6 44 99 33 – 0