FAQ

Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. hilft Reisenden und Unternehmen, Konflikte außergerichtlich zu lösen: einfach und schnell. Sollten Sie Fragen rund um die Schlichtung haben, finden Sie hier ggf. direkt eine Antwort. Sonst kommen Sie bitte gern auf uns zu.

Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. ist eine unabhängige und neutrale Stelle, die bei Streitfällen im Bereich Reisen und Verkehr Reisenden und Unternehmen hilft, gemeinsame Lösungen zu finden.

Wenn Sie mit einem Reise- oder Verkehrsunternehmen keine Einigung erzielen konnten, können Sie einen Schlichtungsantrag bei uns stellen.

  1. Das Unternehmen muss Mitglied bei der Schlichtungsstelle sein.
  2. Sie müssen dem Unternehmen mindestens zwei Monate Zeit gegeben haben, um auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
  3. Ihr Fall darf nicht bereits vor Gericht oder in einem anderen Schlichtungsverfahren sein.

Am einfachsten stellen Sie Ihren Antrag online über unsere Website. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, können Sie den Antrag auch per E-Mail oder Post einreichen.

Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos. Es fallen keinerlei Bearbeitungsgebühren oder Erfolgshonorare an.

Die Kosten für die Schlichtung tragen die beteiligten Unternehmen. Aktuell beteiligen sich rund 350 Unternehmen an der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.

Ja, die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. ist finanziell und rechtlich unabhängig. Sie wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als unabhängige Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt.

Nein, außerhalb des Schlichtungsverfahrens dürfen wir als Schlichtungsstelle keine Rechtsberatung geben. Im Rahmen des Verfahrens prüft sie jedoch Ihre Ansprüche und gibt eine Schlichtungsempfehlung ab.

  1. Antragstellung: Sie reichen Ihren Antrag online oder per Post ein.
  2. Eingangsbestätigung: Sie erhalten innerhalb von zwei Wochen eine Bestätigung und Ihre Fallnummer.
  3. Prüfung und Vermittlung: Wir prüfen den Fall und versucht, eine Einigung zu erzielen.
  4. Ergebnis: In über 80 % aller Fälle kommt es zu
    • einer frühzeitigen Einigung in Form des „sofortigen Anerkenntnisses“ oder einer „Moderation“ oder
    • Sie erhalten eine Schlichtungsempfehlung.

Die Schlichtung dauert in der Regel bis zu drei Monate. In einfachen Fällen kann es schneller gehen, bei komplexen Fällen und bei hohem Antragsvolumen kann es länger dauern. Sollte die Bearbeitung ausnahmsweise länger als drei Monate in Anspruch nehmen, werden wir Sie regelmäßig über den Stand informieren – Sie müssen diesbzgl. nichts tun.

  • Wenn eine Einigung erzielt wird, erhalten Sie die Ihnen zustehende Zahlung vom Unternehmen.
  • Falls keine Einigung zustande kommt, können Sie weiterhin den Rechtsweg einschlagen und beispielsweise vor Gericht klagen.

Nein, eine rechtliche Vertretung ist nicht notwendig. Die Schlichtungsstelle prüft Ihr Anliegen unabhängig und neutral.

Nein, die Kosten für Anwälte oder andere Vertreter können im Schlichtungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Nein, wenn Sie Ihre Forderung an ein Fluggastportal abgetreten haben, können Sie keinen Schlichtungsantrag stellen. Wenn das Portal Ihre Forderung erfolglos bearbeitet hat, können Sie die Rechte aber zurück abtreten lassen und dann einen Schlichtungsantrag stellen.

Nein, das ist nicht möglich. Wenden Sie sich zuerst an das Unternehmen. Wenn das Problem nach der Reise weiterhin besteht, können Sie aber natürlich gern einen Antrag stellen.

Überprüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner und kontaktieren Sie uns, falls Sie innerhalb von zwei Wochen keine Bestätigung erhalten haben.

Informieren Sie uns bitte, wenn Ihre Forderung während des Verfahrens vollständig oder teilweise erfüllt wird. Wichtig zu wissen: Die Schlichtungsstelle hat keinen direkten Einfluss auf die Zahlung, diese erfolgt zwischen Ihnen und dem Unternehmen.

Die Schlichtungsstelle kann keine Zahlungen durchsetzen. Unsere Empfehlung: Warten Sie bis zu sechs Wochen nach Abschluss des Verfahrens ab. Falls bis dahin keine Zahlung erfolgte, kontaktieren Sie uns aber gern, wir werden das Unternehmen dann ggf. an die Zahlung erinnern. Auch die Kontaktaufnahme mit Ihrer Bank kann hilfreich sein.

  • Voraussetzungen für einen Schlichtungsantrag prüfen: 1) Das Unternehmen muss Mitglied bei der Schlichtungsstelle sein, 2) seit Ihrer Beschwerde direkt bei dem Unternehmen sind mindestens zwei Monate vergangen, 3) Ihr Fall ist nicht bereits vor Gericht oder in einem anderen Schlichtungsverfahren.
  • Kontakt zur Schlichtungsstelle: Anträge und Dokumente können für eine einfache und schnelle Verarbeitung online eingereicht werden. Sachstands-Infos senden wir Ihnen unaufgefordert.
  • Nur Kopien senden: Die Schlichtungsstelle übernimmt keine Haftung für Originaldokumente, senden Sie daher bitte nur Kopien ein.
  • Keine Rechtsberatung: Die Schlichtungsstelle kann keine rechtlichen Auskünfte außerhalb des Schlichtungsverfahrens geben.
  • Reisen zu einem Datum in der Zukunft: Sie können keinen Schlichtungsantrag für zukünftige Reisen stellen. Wenden Sie sich zuerst an das Unternehmen, und wenn das Problem nach der Reise besteht, können Sie einen Antrag stellen.
  • Keine Anwaltskosten: Kosten für Anwälte oder andere Vertreter können nicht geltend gemacht werden.
  • Kommunikation: Halten Sie uns während des Verfahrens über alle Entwicklungen informiert, z.B. über Teilzahlungen oder Änderungen Ihrer Kontaktdaten.

Schlichtungsantrag stellen

Hier können Sie Ihren Schlichtungsantrag bequem online einreichen – für Bahn, Fernbus, Flug, ÖPNV, Schiff oder Pauschalreisen.