Das Bundesministerium der Justiz entwickelt und erprobt einen Onlinedienst für eine digitale Klage im Bereich der Fluggastrechte. Wenn Ihr Flug verspätet war, annulliert wurde oder Sie nicht mitgenommen wurden, finden Sie auf der Website service.justiz.de/fluggastrechte ein leicht verständliches Informationsangebot zu verschiedenen Möglichkeiten, um eine Entschädigung einzufordern:
Mit einem digitalen Vorab-Check können sich Reisende schnell und einfach über Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung informieren. Nach der Beantwortung einiger Fragen zeigt das Tool, in welcher Höhe eine Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung für Fluggastrechte und unter Berücksichtigung des angegebenen Start- und Zielflughafens infrage kommen könnte.
In einem zweiten Schritt zeigt der Vorab-Check mögliche Handlungsoptionen für Reisende auf. Als erste Handlungsoption wird auf die Möglichkeit hingewiesen, die Fluggesellschaft zur Zahlung aufzufordern. Dies ist nicht zuletzt die Voraussetzung, um ggf. anschließend einen Antrag bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. stellen zu können: Denn nur wenn eine zuvor eingereichte Beschwerde bei der Fluggesellschaft erfolglos war, kann ein Schlichtungsverfahren beantragt werden. Für alle Fluggesellschaften, die Mitglied der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. sind, kann dies direkt auf der Webseite der Schlichtungsstelle erfolgen, mittels eines interaktiven, einfachen Onlineformulars.
Im Anschluss an den Vorab-Check finden Reisende ebenfalls Informationen dazu, wie sie ein Klageverfahren ohne anwaltliche Hilfe starten können. Dies kann z.B. relevant werden, wenn im direkten Austausch mit der Fluggesellschaft oder auch im Zuge eines Schlichtungsverfahrens keine einvernehmliche Lösung erreicht werden kann. Der Onlinedienst des Bundesministeriums der Justiz zeigt hier weitere Informationen zum Klageverfahren, die den Bürger:innen ein Verständnis dafür vermitteln sollen, was eine Klage für sie bedeutet und welche Risiken sie eventuell birgt.
Wenn Bürger:innen sich für eine digitale Klage entscheiden, geht es mit der strukturierten Abfrage relevanter Daten und der digitalen Erstellung einer Klage weiter. Dazu gehören etwa die Flugnummer, der Zeitpunkt der Landung und Informationen zu mitreisenden Personen. Nichts muss doppelt eingegeben werden: Bereits eingegebene Daten aus dem Vorab-Check können in die Klage übernommen werden. Über den Dienst Mein Justizpostfach können Bürger:innen die Klage beim zuständigen Amtsgericht digital einreichen. Dafür benötigen sie einen Online-Ausweis und eine Bund-ID.
Aktuell beteiligen sich folgende Amtsgerichte an der Pilotierung der digitalen Klage: Bremen, Düsseldorf, Erding, Frankfurt am Main, Hamburg, Königs Wusterhausen und Nürtingen.
Die Website service.justiz.de/fluggastrechte wird im Rahmen des Pilotprojektes „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ vom Bundesministerium der Justiz entwickelt. Ziel des Projekts ist es, Bürger:innen mithilfe nutzerfreundlicher digitaler Lösungen einen besseren Zugang zum Recht zu ermöglichen. Aktuell werden dazu Informationsangebote sowie digitale Tools zur Erstellung und Einreichung einer Klage beim Amtsgericht entwickelt und erprobt. Forderungen im Bereich der Fluggastrechte wurden dabei als erster Anwendungsfall ausgewählt, da Klagen in diesem Bereich ein hohes Aufkommen haben. Neben dem Onlinedienst für Fluggastrechte werden aktuell digitale Eingabesysteme für allgemeine Zahlungsklagen in der Zuständigkeit der Amtsgerichte entwickelt. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter: https://www.zugang-zum-recht-projekte.de/onlineverfahren.
Geschäftsführerin:
Dr. Sabine Cofalla
Leiter der Schlichtungsstelle:
Dr. Christof Berlin
Amtsgericht Charlottenburg VR29041B
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
Tel +49 30 6 44 99 33 – 0