Fluggastrechte bei Streiks: Was Sie als Passagier jetzt wissen sollten

Streiks können zu unvorhergesehenen Störungen im Flugverkehr führen und Passagiere vor große Herausforderungen stellen. Doch welche Rechte haben Fluggäste eigentlich, wenn ihr Flug wegen eines Streiks ausfällt oder sich stark verspätet? Was Sie im Falle eines Streiks tun können, erfahren Sie jetzt in unserer Kurzübersicht.

Ihre Rechte als Passagier im Streikfall:Informationen und Betreuung

  1. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Sie über Streiks und deren Auswirkungen auf Ihren Flug zu informieren. Darüber hinaus muss sie Ihnen bei Bedarf angemessene Unterstützung in Form von Verpflegung und Unterkunft anbieten.
  2. Anspruch auf alternative Beförderung: Wird Ihr Flug gestrichen, haben Sie Anspruch auf eine Ersatzbeförderung zum Zielort. Dies kann z.B. ein Ersatzflug, eine Umbuchung auf einen anderen Flug, unter Umständen auch eine Bahn- oder Busfahrt oder ein Mietwagen sein. Alternativ haben Sie Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises.
  3. Entschädigung bei Flugannullierung: Je nach den Umständen des Streiks haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine pauschale Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung.
  4. Beilegung von Streitfällen: Sollte es zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft zu Unstimmigkeiten über Ihre Ansprüche kommen, können Sie sich an eine neutrale Schlichtungsstelle wie die söp wenden. Wir helfen Ihnen, eine faire Lösung ohne langwierige Gerichtsverfahren zu finden.

Weitere Informationen zu Passagier-Rechten bei einem Streik der Fluggesellschaft oder am Flughafen finden Sie auch im Onlinebeitrag der Landesschau Rheinland-Pfalz.

Fazit

Im Falle eines Streiks sollten Fluggäste ihre Rechte kennen und wissen, wie sie diese durchsetzen können. Als neutrale Schlichtungsstelle kann die söp helfen, Konflikte zwischen Fluggästen und Fluggesellschaften fair und effizient zu lösen. Sie haben noch weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gerne, Ihr Anliegen zu klären.