Mit vielen Feiertagen wie Ostern, dem 1. Mai oder Pfingsten läutet der Frühling auch die neue Reisesaison ein. Doch was tun, wenn sich der Osterurlaub als ‚faules Ei‘ in Form einer Stornierung entpuppt? Oder der Kurztrip übers Wochenende aufgrund einer Verspätung weniger erholsam ist als erhofft? In solchen Fällen kann es sich lohnen, die Schlichtungsstelle einzubinden.
Im Fall von Annullierungen, Verspätungen oder Anschlussversäumnissen gibt es für die verschiedenen Verkehrsträger Passagierrechte, die man bei den jeweiligen Unternehmen einfordern kann – das Unternehmen ist in jedem Fall die erste Anlaufstelle.
Hält man die Entscheidung des Unternehmens jedoch nicht für rechtskonform oder erhält man in einer angemessenen Bearbeitungsfrist keine Antwort (im Flugverkehr z.B. zwei Monate), kann man sich an eine Schlichtungsstelle wenden.
Anders als die Beauftragung kommerzieller Dienstleister ist die Schlichtung für Verbraucher:innen kostenfrei – vorausgesetzt, es handelt sich um eine staatlich anerkannte “Verbraucherschlichtungsstelle”. Dieses Gütesiegel ist gesetzlich definiert. Die „Schlichtungsstelle Reise und Verkehr e.V.“ ist eine solche geprüfte und anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle.
Verbraucherschlichtungsstellen sollen Verbraucher:innen davor schützen, auf die Geltendmachung ihrer Rechte zu verzichten – z.B. weil der Anspruchsgegner vielleicht übermächtig erscheint oder man keine Einblicke in die inneren Abläufe des Unternehmens hat, gegenüber dem man eine Forderung durchsetzen will. Deshalb sind berechtigte Schlichtungsanträge bei der „Schlichtungsstelle Reise und Verkehr“ kostenfrei – man bezahlt also nicht dafür, dass die eigene Forderung geprüft und ein Schlichtungsverfahren durchgeführt wird.
Jetzt fragt man sich natürlich, warum auch sehr viele Verkehrsunternehmen diese Schlichtungsstelle mitfinanzieren: Komme ich da als Verbraucher wirklich zu meinem Recht?
Ein klares Ja – denn auch für die Unternehmen hat diese Verbraucherschlichtungsstelle Vorteile, weil sie den Spagat zwischen verschiedenen Anforderungen schafft:
Weil ich all diese Vorteile sehr zu schätzen weiß, unterstütze ich – als Beiratsmitglied sowie als Verbraucher – die Arbeit der „Schlichtungsstelle Reise und Verkehr e.V.“ seit ihrer Gründung und damit seit beinahe 16 Jahren gern.
Bernd Rössner, Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr / Betriebsrat
Geschäftsführerin:
Dr. Sabine Cofalla
Leiter der Schlichtungsstelle:
Dr. Christof Berlin
Amtsgericht Charlottenburg VR29041B
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
Tel +49 30 6 44 99 33 – 0