Frühlingszeit ist Reisezeit – bei Reisepannen kann die Schlichtungsstelle helfen  

Mit vielen Feiertagen wie Ostern, dem 1. Mai oder Pfingsten läutet der Frühling auch die neue Reisesaison ein. Doch was tun, wenn sich der Osterurlaub als ‚faules Ei‘ in Form einer Stornierung entpuppt? Oder der Kurztrip übers Wochenende aufgrund einer Verspätung weniger erholsam ist als erhofft? In solchen Fällen kann es sich lohnen, die Schlichtungsstelle einzubinden. 

Passagierrechte einfach geltend machen

Im Fall von Annullierungen, Verspätungen oder Anschlussversäumnissen gibt es für die verschiedenen Verkehrsträger Passagierrechte, die man bei den jeweiligen Unternehmen einfordern kann – das Unternehmen ist in jedem Fall die erste Anlaufstelle.   

Hält man die Entscheidung des Unternehmens jedoch nicht für rechtskonform oder erhält man in einer angemessenen Bearbeitungsfrist keine Antwort (im Flugverkehr z.B. zwei Monate), kann man sich an eine Schlichtungsstelle wenden.  

Verbraucherschlichtungsstellen helfen - kostenlos

Anders als die Beauftragung kommerzieller Dienstleister ist die Schlichtung für Verbraucher:innen kostenfrei – vorausgesetzt, es handelt sich um eine staatlich anerkannte “Verbraucherschlichtungsstelle”. Dieses Gütesiegel ist gesetzlich definiert. Die „Schlichtungsstelle Reise und Verkehr e.V.“ ist eine solche geprüfte und anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle.       

Verbraucherschlichtungsstellen sollen Verbraucher:innen davor schützen, auf die Geltendmachung ihrer Rechte zu verzichten – z.B. weil der Anspruchsgegner vielleicht übermächtig erscheint oder man keine Einblicke in die inneren Abläufe des Unternehmens hat, gegenüber dem man eine Forderung durchsetzen will. Deshalb sind berechtigte Schlichtungsanträge bei der „Schlichtungsstelle Reise und Verkehr“ kostenfrei – man bezahlt also nicht dafür, dass die eigene Forderung geprüft und ein Schlichtungsverfahren durchgeführt wird. 

 

Schlichtung - ein Gewinn für alle Beteiligten

Jetzt fragt man sich natürlich, warum auch sehr viele Verkehrsunternehmen diese Schlichtungsstelle mitfinanzieren: Komme ich da als Verbraucher wirklich zu meinem Recht?  

Ein klares Ja – denn auch für die Unternehmen hat diese Verbraucherschlichtungsstelle Vorteile, weil sie den Spagat zwischen verschiedenen Anforderungen schafft: 

  • Sie muss nachweislich in vielen Fällen dazu beitragen, dass Konflikte nachhaltig gelöst werden; das gelingt der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. gut, wie die hohen Einigungsquoten von 90% zeigen, die erheblich über den Einigungsquoten anderer Verbraucherschlichtungsstellen liegen.  

  • Für die Unternehmen muss sie gleichzeitig fachlich hochwertig und wirtschaftlich attraktiv sein. Die Kosten sind für Unternehmen i.d.R. deutlich geringer als z.B. eine gerichtliche Auseinandersetzung. Zugleich sichern gesetzliche Vorgaben die erforderlichen Qualifikationen von Schlichter:innen ab. Zusätzlich ist deren fachliches Know-how aufgrund ihrer Spezialisierung auf ein juristisches Themenfeld wie z.B. “Reise und Verkehr” sehr hoch.    

Weil ich all diese Vorteile sehr zu schätzen weiß, unterstütze ich – als Beiratsmitglied sowie als Verbraucher – die Arbeit der „Schlichtungsstelle Reise und Verkehr e.V.“ seit ihrer Gründung und damit seit beinahe 16 Jahren gern. 

Bernd Rössner, Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr / Betriebsrat