Neuer Name, neues Logo

Von "söp" zu "Schlichtung Reise & Verkehr"

Namen von Organisationen sollten gut zu ihnen passen. Und so sollte bei einer Schlichtungsstelle schon ihr Name einfach vermitteln, in welchen Kontexten ihr Team Verbraucher:innen und Unternehmen helfen kann, außergerichtlich einvernehmliche Lösungen zu finden.

Bei der Gründung der „söp“ lag der Fokus auf der Bahn, seitdem kamen einige Tätigkeitsfelder hinzu:

  • 2009: Gründung des Trägervereins der Schlichtungsstelle durch sieben Eisen­bahnverkehrsunternehmen und einen Eisenbahnverband.
  • 2013: Die erste Airline wird Mitglied der Schlichtungsstelle, zahlreiche weitere Airlines folgen.
  • 2018: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fördert den Aufbau der Reiseschlichtung.
  • 2020: Infolge der Covid-19-Pandemie gehen über 41.000 Schlichtungsanträge ein.

Die Schlichtungsstelle ist also seit rund zehn Jahren verkehrsträgerübergreifend und zunehmend international tätig. Und das motiviert, auch unseren Namen anzupassen: aus der „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personen­­verkehr e.V.“ (söp) wird die „Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.“

Wichtig zu wissen

Fazit

Ob per Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff – sollte es auf Reisen doch einmal zu Problemen kommen, die Anlass zur Beschwerde geben und die sich nicht bilateral mit dem Reise-/Verkehrsunternehmen lösen lassen, können Sie Ihren Schlichtungsantrag einfach online bei uns einreichen. Denn an der bewährten Arbeit der Schlichtungsstelle ändert sich nichts. Vielleicht finden aber mit dem neuen Namen mehr Menschen den Weg zu uns: das würde uns freuen. Sagen Sie es weiter 😊.