Schlichtung ist immer die Hälfte? Nein, sie geht auf’s Ganze!

Über Schlichtung gibt es viele Vorurteile. Manche mögen – wie das bei Vorurteilen halt so sein kann – einen wahren Kern haben. Ein (leider besonders hartnäckiges) Vorurteil ist jedoch komplett falsch. Bei der Schlichtung geht es nicht um ein wechselseitiges Nachgeben und dann trifft man sich halt bei 50:50. Nein!

Ziel der Schlichtung: Alles, was zusteht

Die Haltung der söp ist dabei klar: Wahrung der Verbraucherrechte und die allerbeste Lösung für alle Beteiligten erreichen. In relativ konstant 80 % und mehr der Verfahren konnten wir seit 2009 Jahr für Jahr Einigungen vermitteln. Bei vielen Verfahren bekommen Reisende am Ende auf den Cent genau das, was sie vom Unternehmen fordern. Und in manchen Verfahren ergibt die umfassende rechtliche Prüfung der söp sogar, dass den Reisenden mehr Geld zusteht – dann schlägt die söp auch eine entsprechend höhere Zahlung vor.

Aber natürlich gibt es auch Verfahren, in denen die rechtliche Prüfung ergibt, dass Forderungen nicht oder nur teilweise begründet sind. Das erklären wir dann und machen die Prüfung auch für Nicht-Jurist:innen transparent und nachvollziehbar. Unsere Schlichter:innen sind alle auf Passagier- und Reiserecht spezialisierte Volljurist:innen, die teilweise langjährige Erfahrungen als Rechtsanwält:innen haben. Sie können nicht nur die einfachen, klaren Ansprüche prüfen. Sie beschäftigen sich auch (ebenso gerne) mit den kniffligen Fragen, zum Beispiel mit ungelösten Rechtsproblemen, bei denen eine gerichtliche Durchsetzung immer mit (finanziellen) Risiken verbunden wäre.

Kein finanzielles Risiko, keine Kosten, keine Abzüge für Verbraucher:innen

Ein solches Risiko besteht bei einem Schlichtungsverfahren nicht. Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher:innen kostenlos. Es wird von den Mitgliedsunternehmen des söp-Trägervereins finanziert. Auch das ergibt sich aus dem klaren, rechtlichen Rahmen für staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen wie die söp. Die söp operiert ohne wirtschaftliches Eigeninteresse. Das bedeutet, dass sie nicht gewinnorientiert arbeitet.

Wir dürfen (und wollen) kein Geld verdienen – schon gar nicht auf Kosten von Verbraucher:innen, denen dadurch ein Teil ihrer Ansprüche abgeschnitten würde. Verbraucher:innen müssen also bei der söp nie etwas bezahlen. Auch behält die söp keine Provision auf das Ergebnis ein, wie das zum Beispiel sog. Fluggastrechteportale tun. Der Haken? Reisende müssen etwas mithelfen und sich vor einem Schlichtungsantrag zunächst selbst erfolglos an das Unternehmen gewandt haben. Das geht ganz einfach formlos. Unterstützung bieten dabei zum Beispiel die Verbraucherzentralen. Speziell für die Geltendmachung von Fluggastrechten halten diese die Flugärger-App bereit. Sollte dann aber im direkten Austausch mit dem Unternehmen keine Einigung möglich sein, hilft die söp.

Fazit

Schlichtung ist ein einfacher, vor allem aber risikoloser Weg, wenn sich Konflikte nicht unmittelbar zwischen den Beteiligten lösen lassen. Bevor jetzt aber ein Rechtsanwalt böse wird oder sich eine Richterin empört: Verbraucherschlichtung ist eine niedrigschwellige, zusätzliche Alternative zum Rechtsweg, der auch während des Schlichtungsverfahrens offen bleibt. Diese außergerichtliche Alternative ist komplementär zur Justiz. Sie kann und soll ein Gerichtsverfahren nicht ersetzen. Schlichtung kann jedoch sowohl bei einfachen, klaren Ansprüchen eine schnelle Hilfe sein, als auch bei komplexen Konstellationen spezialisierte Beratung geben.

Die Schlichtung ist ohne Risiko, deckt ein breites Spektrum verschiedener Fälle ab und ermöglicht Reisenden bestmögliche Ergebnisse ohne Provisionsabzüge. Probieren Sie es aus: Hier geht es zum Schlichtungsantrag.