Ob Verspätung, Annullierung oder Überbuchung – die Gründe für eine Reisebeschwerde sind vielfältig. Sie haben sich beschwert, konnten sich aber mit dem Verkehrsunternehmen nicht einigen? Dann können Sie bei der söp einen kostenlosen Schlichtungsantrag stellen. Gut zu wissen: Bei der notwendigen Korrespondenz im Vorfeld des Schlichtungsverfahrens hilft das Selbsthilfe-Tool des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ Deutschland). Erstellen Sie mit wenigen Klicks einen Beschwerdebrief – und der erste Schritt zur außergerichtlichen Streitbeilegung ist ohne großen Aufwand getan.
Mit dem intuitiv bedienbaren Selbsthilfe-Tool des EVZ Deutschland können Sie durch Beantwortung von Fragen und Eingabe von Daten zu Ihrem Reiseproblem selbst ein versandfertiges, kostenloses Beschwerdeschreiben erstellen –und so Ihre Ansprüche gegenüber dem Verkehrsunternehmen geltend machen. Bei einer Flugreise weisen Sie beispielsweise darauf hin, dass der Flug annulliert wurde. Anschließend beantworten Sie konkrete Fragen zu Flugdaten, Reiseroute, Kommunikation mit der Fluggesellschaft, Höhe der Kosten etc. Im Beschwerdebrief ist der konkrete Anspruch durch die Berechnungen des Selbsthilfe-Tools bereits benannt. Nach Eingabe der persönlichen Daten wird Ihnen der fertige Brief per E-Mail zugesandt, bei Bedarf auch mit Übersetzung, z.B. ins Französische. Sie können den Brief nun sofort elektronisch oder per Post versenden.
Das Selbsthilfe-Tool kann auch bei Problemen bei einer Bahn- oder Busfahrt eingesetzt werden. Ein kurzes, anschauliches Video auf der Website des EVZ-Deutschland erklärt Ihnen die Nutzung des Selbsthilfe-Tools. Die söp können Sie einschalten, wenn Sie mit der Antwort des Verkehrsunternehmens nach Absendung des Beschwerdebriefs nicht einverstanden sind oder wenn das Verkehrsunternehmen nicht innerhalb einer angemessenen oder gesetzlich vorgeschriebenen Frist (z. B. zwei Monate bei der Flug-Schlichtung) antwortet. Nutzen sie dazu auf der Website der söp je nach Verkehrsmittel das entsprechende Online-Formular für den Schlichtungsantrag.
Die Europäischen Verbraucherzentren (EVZ) sind ein europaweites Netzwerk von insgesamt 29 Informationsstellen, die es in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union sowie in Norwegen und Island gibt. Das jeweilige EVZ berät in allen Fragen des Verbraucherschutzes innerhalb der Europäischen Union (EU). Es gibt Auskunft über Rechte beim Kauf von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus dem oder im europäischen Ausland. Das Team der Jurist:innen bei der EVZ Deutschland berät Sie auch zu Ihren Fluggastrechten bei Flugverspätungen und -annullierungen.
Das Selbsthilfe-Tool des EVZ Deutschland und die Online-Services der söp unterstützen Sie effizient, sollte sich ein Konflikt mit einem Verkehrs- oder Reiseunternehmen einmal nicht direkt lösen lassen:
Schritt 1: Sollte es mal Ärger auf Reisen geben, der sich nicht direkt lösen lässt, hilft das Selbsthilfe-Tool des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland: Das EVZ-Selbsthilfe-Tool führt Sie mit einfachen Leitfragen schnell zu einem fertigen Beschwerdeschreiben, ohne dass Sie sich selbst tiefer in Rechtsfragen einarbeiten müssen.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt auf der Website der EVZ.
Schritt 2: Sollte selbst eine formale Beschwerde bei einem Verkehrs- oder Reise-Unternehmen ausnahmsweise nicht zum gewünschten Ergebnis führen, ist die außergerichtliche Streitbeilegung ein möglicher Weg, bestehende Rechte durchzusetzen. Für Reisende ist die Schlichtung durch die söp kostenfrei und online ohne großen Aufwand möglich. Hier geht es direkt zum Schlichtungsantrag.
Geschäftsführerin:
Dr. Sabine Cofalla
Leiter der Schlichtungsstelle:
Dr. Christof Berlin
Amtsgericht Charlottenburg VR29041B
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
Tel +49 30 6 44 99 33 – 0