Aussetzung von Fristen im Schlichtungsverfahren und Geltungsbereich der Fahrkartenpflicht
Ein zentrales Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, für beide Seiten eine neutrale und objektive Prüfung zu ermöglichen. Daher gilt grundsätzlich: Während eines laufenden Schlichtungsverfahrens werden Fristen ausgesetzt und laufen nicht