Ihre Rechte

Reisen können von Unternehmen wie von deren Kunden noch so gut geplant und organisiert sein: Es wird immer wieder zu Problemen kommen, die Anlass zur Beschwerde geben. Doch: Welche Rechte haben Reisende im konkreten Fall? Kurz und bündig können Sie sich hier über Ihre Rechte informieren.

Wie kann die Schlichtungsstelle helfen?

Wenn Sie sich mit einer Beschwerde aus Ihrer Sicht erfolglos an das Unternehmen gewandt haben und eine Schlichtung des streitigen Anliegens möchten, schildern Sie uns bitte den Sachverhalt und Ihr konkretes Anliegen in Ihrem Schlichtungsantrag.

Rechtsausführungen müssen Sie selbstverständlich nicht machen, denn die Klärung rechtlicher Fragen übernimmt das Team der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. (alle bestellten Schlichterinnen und Schlichter haben die Befähigung zum Richteramt).

Ob gegenüber dem Unternehmen Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz besteht, ist bei Fahrten etwa mit der Bahn, dem Fernbus, bei Flügen oder bei pauschal gebuchten Reisen unterschiedlich geregelt.

Schlichtungsantrag stellen

Hier können Sie Ihren Schlichtungsantrag bequem online einreichen – für Bahn, Fernbus, Flug, ÖPNV, Schiff oder Pauschalreisen.