Fluggepäck: Rechte bei Verspätung, Verlust oder Beschädigung

Wurde Ihr Gepäck beschädigt, verspätet ausgeliefert oder ging es sogar verloren? Dann kommen Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen in Betracht.

Schlichtungsantrag stellen

Hier können Sie Ihren Schlichtungsantrag bequem online einreichen – neben Flugreisen auch für Bahn, Fernbus, ÖPNV, Pauschal- oder Schiffsreisen.

Haftung für aufgegebenes Gepäck

Flugunternehmen müssen grundsätzlich den Schaden ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder durch Verspätung von Reisegepäck entsteht. Die Haftung für aufgegebenes Gepäck ist verschuldensunabhängig und gilt bis zu einer Haftungshöchstgrenze von rund 1.800 EUR.

Hinweis

Ob in Ihrem Fall tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Die Darstellung der Rechte dient lediglich einem ersten Überblick und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Eine umfassende Darstellung der Fluggastrechte bietet die Website der Europäischen Union.