Die Belange von Menschen mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität verdienen besonderen Schutz. Die jeweiligen Fahr- und Fluggastrechte enthalten daher spezielle Regelungen, die eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen sollen.
Im Fall einer Benachteiligung können ggf. auch Schadensersatz- und/oder Entschädigungsansprüche nach dem BGB oder dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Betracht kommen.
Hier können Sie Ihren Schlichtungsantrag bequem online einreichen – neben Flugreisen auch für Bahn, Fernbus, ÖPNV, Pauschal- oder Schiffsreisen.
Die Belange von Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität verdienen besonderen Schutz. Die Fluggastrechte enthalten daher Regelungen, die eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen sollen:
Fluggesellschaften müssen den diskriminierungsfreien Zugang zu diesen Leistungen sicherstellen. Im Falle einer Benachteiligung können ggf. auch Schadensersatz- und/oder Entschädigungsansprüche nach dem BGB oder dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Betracht kommen.
Geschäftsführerin:
Dr. Sabine Cofalla
Leiter der Schlichtungsstelle:
Dr. Christof Berlin
Amtsgericht Charlottenburg VR29041B
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
Tel +49 30 6 44 99 33 – 0