Verlief Ihre Flugreise nicht wie geplant? Dann kommen verschiedene Fluggastrechte in Betracht:
Wenn Sie von einer Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung betroffen sind, können spezielle Rechtsansprüche nach den europäischen Fluggastrechten bestehen. Besonderer Schutz besteht für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen. Für Gepäckprobleme wie etwa Verlust, Beschädigung oder verspätete Auslieferung sind Entschädigungsansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen möglich.
Die Fluggastrechte sind komplex und Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen. Allein der Europäische Gerichtshof beschäftigte sich in den vergangenen 20 Jahren mit einer überwältigen Vielzahl an Verfahren zu den Fluggastrechten. Einen zusammenfassenden Überblick zu Ihren wichtigsten Rechten finden Sie, wenn Sie auf eines der oben aufgeführten Szenarien klicken.
Hier können Sie Ihren Schlichtungsantrag bequem online einreichen – neben Flugreisen auch für Bahn, Fernbus, ÖPNV, Pauschal- oder Schiffsreisen.
Geschäftsführerin:
Dr. Sabine Cofalla
Leiter der Schlichtungsstelle:
Dr. Christof Berlin
Amtsgericht Charlottenburg VR29041B
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
Tel +49 30 6 44 99 33 – 0