Hatten Sie Plätze in der Business-Class gebucht und wurden Sie tatsächlich nun in der Economy-Class befördert? Werden Reisende in eine niedrigere als die gebuchte Klasse verlegt, dann können Ansprüche auf anteilige Rückzahlung des Ticketpreises nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung vorliegen. Ergänzend können vertragliche Ansprüche bestehen.
Hier können Sie Ihren Schlichtungsantrag bequem online einreichen – neben Flugreisen auch für Bahn, Fernbus, ÖPNV, Pauschal- oder Schiffsreisen.
Die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach der Flugdistanz:
30 % des Flugpreises bei Flügen über eine Entfernung von 1.500 km oder weniger
50 % des Flugpreises bei Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km sowie bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km (mit Ausnahme von Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements)
75 % des Flugpreises bei allen übrigen fallenden Flügen über eine Entfernung von mehr als 3.500 km
Für die Berechnung der Erstattung ist regelmäßig nur der für das betroffene Segment anteilige Flugpreis ohne Steuern und Gebühren zu berücksichtigen.
Ob in Ihrem Fall tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Die Darstellung der Rechte dient lediglich einem ersten Überblick und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Eine umfassende Darstellung der Fluggastrechte bietet die Website der Europäischen Union.
Geschäftsführerin:
Dr. Sabine Cofalla
Leiter der Schlichtungsstelle:
Dr. Christof Berlin
Amtsgericht Charlottenburg VR29041B
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
Tel +49 30 6 44 99 33 – 0