Flug-Herabstufung: Ihre Rechte

Hatten Sie Plätze in der Business-Class gebucht und wurden Sie tatsächlich nun in der Economy-Class befördert? Werden Reisende in eine niedrigere als die gebuchte Klasse verlegt, dann können Ansprüche auf anteilige Rückzahlung des Ticketpreises nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung vorliegen. Ergänzend können vertragliche Ansprüche bestehen.

Schlichtungsantrag stellen

Hier können Sie Ihren Schlichtungsantrag bequem online einreichen – neben Flugreisen auch für Bahn, Fernbus, ÖPNV, Pauschal- oder Schiffsreisen.

Höhe der Rückzahlung im Fall von Herabstufung

Die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach der Flugdistanz:

bis 1.500 km 30%

30 % des Flugpreises bei Flügen über eine Entfernung von 1.500 km oder weniger

1.500 km bis 3.500 km 50%

50 % des Flugpreises bei Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km sowie bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km (mit Ausnahme von Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements)

mehr als 3.500 km 75%

75 % des Flugpreises bei allen übrigen fallenden Flügen über eine Entfernung von mehr als 3.500 km

Für die Berechnung der Erstattung ist regelmäßig nur der für das betroffene Segment anteilige Flugpreis ohne Steuern und Gebühren zu berücksichtigen.

Hinweis

Ob in Ihrem Fall tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Die Darstellung der Rechte dient lediglich einem ersten Überblick und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Eine umfassende Darstellung der Fluggastrechte bietet die Website der Europäischen Union.