Richtet sich Ihre Beschwerde gegen einen Reiseveranstalter oder einen Reisevermittler? Dann kommen insbesondere die folgenden Rechtsansprüche aus dem Reisevertrag oder dem Vermittlungsvertrag in Betracht.
Bei einer Pauschalreise greift ein vergleichsweise hohes Schutzniveau. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen (z. B. zusätzlich zum Flug auch Hotel, Mietwagen oder sonstige touristische Leistungen) für den Zweck derselben Reise als einheitliches Paket gebucht werden. Kommt es zu Reisemängeln wie beispielsweise Schimmelbefall im Hotelzimmer oder einer Flugannullierung, dann können Pauschalreisende u.a.:
Wichtig: Reisende müssen den Mangel unverzüglich beim Reiseveranstalter bzw. dessen Vertretung vor Ort anzeigen!
Hier können Sie Ihren Schlichtungsantrag bequem online einreichen – neben Pauschalreisen auch für Bahn, Fernbus, Flug, ÖPNV oder Schiffsreisen.
Eine Reisevermittlung erfolgt beispielsweise über ein Reisebüro oder über eine Buchungsplattform. Der Reisevermittler wird dabei nicht selbst Vertragspartner der eigentlichen Reise(leistung) (z.B Pauschalreise oder Beförderungsvertrag), sondern vermittelt den Reisenden lediglich einen entsprechenden Vertrag. Wenn dann im Folgenden etwas schief geht, muss zwischen der Vermittlung und der eigentlichen Reise unterschieden werden (Pauschalreise- oder Beförderungsvertrag). Der Reisevermittler haftet nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, während für die ordnungsgemäße Pauschalreise oder die Flugbeförderung der Reiseveranstalter bzw. die Fluggesellschaft selbst haften.
Zu den vertraglichen Pflichten des Reisevermittlers gehört, die von den Reisenden gewünschte Buchung vorzunehmen und an das Reiseunternehmen (z. B. Pauschalreiseveranstalter/Hotel/Fluggesellschaft) weiterzugeben. Der Reisevermittler haftet nicht für die Erbringung der Leistungen aus dem jeweiligen Vertrag (z. B. Pauschalreise, Beherbergung, Beförderung) und daher auch nicht für etwaige Ansprüche und Erstattungen, wenn die vereinbarten Leistungen nicht/nicht vertragsgemäß erbracht werden. Ansprüche gegen den Reisevermittler können sich u.a. in folgenden Konstellationen ergeben:
Die Belange von Reisenden mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität verdienen besonderen Schutz. Bei der Buchung einer Pauschalreise gilt daher u.a. Folgendes:
Im Falle einer Benachteiligung können ggf. auch Schadensersatz- und/oder Entschädigungsansprüche nach dem BGB oder dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Betracht kommen.
Ob in Ihrem Fall tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Die Darstellung der Rechte dient lediglich einem ersten Überblick und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Eine umfassende Darstellung der Fluggastrechte bietet die Website der Europäischen Union.
Geschäftsführerin:
Dr. Sabine Cofalla
Leiter der Schlichtungsstelle:
Dr. Christof Berlin
Amtsgericht Charlottenburg VR29041B
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
Tel +49 30 6 44 99 33 – 0