Die Kurzbilanz 2025: Daten, Zahlen und Fakten zur Arbeit der Schlichtungstelle Reise & Verkehr e.V.

Im Jahr 2025 ermöglichte die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. so viele außergerichtliche Streitbeilegungen wie nie zuvor: Insgesamt konnten rund 46.000 Fälle abgeschlossen werden, die auf bilateral nicht direkt lösbare Konflikte zwischen Reisenden und Verkehrs- bzw. Reiseunternehmen zurückgingen (2024: 42.800 Abschlüsse).

Abschlussrekord 2025: Streitbeilegung durch Schlichtung ist erfolgreich und nachgefragt

Bemerkenswert: Wie bereits in den Vorjahren konnten die allermeisten Streitigkeiten gütlich zwischen den Parteien gelöst werden: Die Einigungsquote im Rahmen einer Schlichtung betrug rund 88 %. Dieser Wert unterstreicht einmal mehr, dass Schlichtung für alle Beteiligten effizient ist: Verbraucher:innen werden kostenfrei dabei unterstützt, ihre basierend auf der aktuellen Rechtslage berechtigten Ansprüche erfolgreich an die jeweiligen Verkehrsunternehmen heranzutragen. Die beteiligten Unternehmen schätzen die außergerichtliche Streitbeilegung als kundenfreundlichen Weg, entstandene Konflikte doch noch auf gute Weise lösen zu können.

Der Falleingang 2025 bleibt auf hohem Niveau

Im Jahr 2025 erreichten die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. rund 42.000 neue Anträge. Damit bewegt sich der Falleingang weiterhin auf hohem Niveau. Konkret handelt es sich um den zweithöchsten Wert seit Gründung der Schlichtungsstelle im Jahr 2009. Den bis dato höchsten Falleingang mit 45.600 neuen Schlichtungsanträgen wies das Jahr 2024 auf.

Wie ist der geringere Falleingang im Jahr 2025 zu erklären? Im Jahr 2024 erreichten überdurchschnittlich viele Schlichtungsanträge die Schlichtungsstelle. Dies war unter anderem auf zahlreiche Streiks und Extremwetterlagen sowie IT-Ausfälle (u. a. „Crowdstrike“) zurückzuführen. Hinzu kamen Personalengpässe bei Unternehmen und Infrastrukturprobleme. Im Vergleich zu 2024 war 2025 von weniger außergewöhnlichen Umständen geprägt. Zudem konnten viele Unternehmen die noch nachwirkenden Turbulenzen infolge der Pandemie aus den Jahren 2023/24 überwinden und ihre Prozesse optimieren. Dadurch kam es 2025 zu vergleichsweise weniger Problemen in Reiseverläufen, die zu einem Schlichtungsantrag führten.

Die monatliche Verteilung der im Jahr 2025 neu eingegangenen Anträge zeigt, wie in den Vorjahren, einen saisonalen Peak im Nachgang zur Hauptreisezeit.

Hinweis: Schlichtungsanträge gehen in der Regel erst ca. 6–8 Wochen, teilweise sogar erst mehrere Monate nach dem ursächlichen Beschwerde-Ereignis bei der Schlichtungsstelle ein. Der zentrale Grund dafür ist, dass Reisende und Unternehmen zunächst versuchen, einen entstandenen Konflikt direkt untereinander beizulegen. Erst wenn dies scheitert, können sich Reisende an die Schlichtungsstelle wenden.

Schlichtungsanträge je Verkehrsmittel

Mit Blick auf die genutzten Verkehrsmittel (vgl. Abbildung 3) beziehen sich die meisten Schlichtungsanträge auf Flugreisen: Im Jahr 2025 gingen rund 35.000 neue Flugfälle ein (im Jahr 2024 waren es rund 38.000 Flugfälle).
Der relative Anteil der Flugfälle an allen neu eingegangenen Schlichtungsanträgen liegt bei 82,9 % (2024: 84,0 %).

Konflikte mit Bahnunternehmen führten im Jahr 2025 zu rund 6.200 neuen Schlichtungsanträgen (2024: 6.500). Dies entspricht rund 14,8 % aller Neuanträge (2024: 14,3 %).

Im Bereich Reise sind die Fallzahlen mit 531 neuen Anträgen im Jahr 2025 zwar gering im Vergleich zu den Segmenten Bahn und Flug, doch stieg das Fallvolumen im Vergleich zu den Vorjahren um das Dreifache an (2024: 156 neue Anträge; 2023: 145). Die Ursache für die absolut gesehen geringe Anzahl an Schlichtungsverfahren im Bereich Reise liegt darin, dass die Teilnahme am Schlichtungsverfahren für Reiseveranstalter gesetzlich noch nicht geregelt ist und die meisten Reiseveranstalter zu einer freiwilligen Teilnahme bisher nicht bereit sind.

Im Bereich ÖPNV bewegen sich die Fallzahlen absolut betrachtet seit Jahren auf niedrigem Niveau. Sie nahmen 2025 gegenüber 2024 jedoch um ein knappes Drittel zu. Dies ist insofern bemerkenswert, als dass sie im Zuge der Einführung des Deutschlandtickets zwischenzeitlich etwas zurückgegangen waren.

Im Segment Fernbus sank die Zahl der Neuanträge aufgrund des Austritts des Marktführers Flixbus massiv (2025: 29; 2024: 300).

Der Anteil von Schlichtungsanträgen im Bereich Schifffahrt bewegt sich seit Jahren auf sehr niedrigem Niveau.

Hauptgründe für Schlichtungsanträge 2025 und Ausblick Falleingang 2026

Wie schon in den Vorjahren führten im Segment Flug vor allem annullierte Reisen, Flugzeitenänderungen und Flugverspätungen zu Schlichtungsanträgen. Im Segment Bahn ergaben sich 2025 vor allem aus Zugausfällen und -verspätungen Beschwerden.

Dass Reisen nicht immer wie geplant verlaufen und sich daraus Konflikte zwischen Reisenden und Unternehmen ergeben, wird sich nie ganz vermeiden lassen. Sollte das Jahr 2026 nicht in überdurchschnittlicher Weise von Extremwetterlagen, Streiks oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen geprägt sein, die Mobilitätsdienstleistungen einschränken, ist es realistisch, dass die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. in den nächsten zwölf Monaten vergleichbar viele neue Anträge erreichen wie im Jahr 2025.

Anträge können ganz einfach online gestellt werden unter: https://www.schlichtung-reise-und-verkehr.de/die-schlichtung/antrag-stellen/