Außergerichtliche Streitbeilegung hilft, Konflikte zwischen Reisenden und Unternehmen effizient zu lösen.
Konflikte zwischen Reisenden und Unternehmen lassen sich am schnellsten und einfachsten direkt zwischen den Beteiligten lösen. Unsere Unterstützung wird erst dann erforderlich, wenn das Unternehmen auf Ihre Beschwerde nicht zufriedenstellend reagiert. Daher müssen Sie Ihre Beschwerde zunächst direkt an das betreffende Unternehmen richten und diesem die Chance zu einer Konfliktlösung geben, bevor Sie bei uns einen Schlichtungsantrag stellen.
Die 3 wichtigsten Voraussetzungen für ein Schlichtungsverfahren sind:
Ihren Schlichtungsantrag können Sie hier bequem online stellen und auch direkt die zugehörigen Unterlagen hochladen. Ihren Schlichtungsantrag leiten wir vollständig und unverzüglich an das betreffende Unternehmen weiter und bitten um eine Stellungnahme.
Besonders schnell kann die Streitigkeit beigelegt werden, wenn das Unternehmen Ihre Forderung vollständig anerkennt. Eine rechtliche Prüfung Ihrer Forderung durch unsere Jurist:innen ist dann nicht mehr erforderlich. Wir benachrichtigen Sie über die Einigung auf Grundlage Ihrer Forderung und beenden damit das Schlichtungsverfahren.
Das Unternehmen kann Ihnen als Reaktion auf Ihren Schlichtungsantrag auch ein neues, besseres Angebot unterbreiten. Ein solches Angebot des Unternehmens leiten wir ohne Umschweife direkt an Sie weiter. Sie können dann selbst entscheiden:
Die rechtliche Prüfung erfolgt durch unsere spezialisierten Jurist:innen. Wir werten Ihren Schlichtungsantrag sowie die Stellungnahme des Unternehmens sorgfältig aus. Neben juristischen Erwägungen berücksichtigen wir auch sonstige Interessen der Parteien sowie besondere Härten im Einzelfall. Das Ergebnis unserer Prüfung erhalten Sie dann von uns mit ausführlicher Begründung in Form einer schriftlichen Schlichtungsempfehlung. Die Schlichtungsempfehlung ist für Sie und das Unternehmen zunächst unverbindlich:
Sie können während des Schlichtungsverfahrens jederzeit Ihren Schlichtungsantrag zurückziehen. Bitte informieren Sie uns dann entsprechend. Auch wenn die geltend gemachten Ansprüche nach dem Ergebnis unserer Prüfung nicht bestehen oder die Schlichtungsempfehlung durch Sie oder das Verkehrsunternehmen abgelehnt wird und dadurch scheitert: Das Schlichtungsverfahren sieht keine Berufung oder sonstige zweite Instanz vor. Wenn das Schlichtungsverfahren nicht durch eine Einigung abgeschlossen wurde, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Leider kann Ihnen die SRUV bei weiteren Schritten keine rechtliche Beratung oder Unterstützung anbieten.